Spezialisten im Fachberaterzentrum

Hier finden Sie exemplarisch einige der Fachbereiche, die das Fachberaterzentrum im Verbund mit dem Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. abdeckt.

Wenn Sie „Ihren Spezialisten/Ihre Spezialistin“ nicht finden oder selbst Berater sind und sich näher für das Konzept und eine eventuelle Zusammenarbeit interessieren, kontaktieren Sie uns gerne: wir helfen gerne weiter!

  • Allgemeine Steuerberatung
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Ratingkonforme betriebswirtschaftliche Auwertungen
  • Controlling
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Vorbereitung auf Rating
  • Betriebsprüfung
  • Jahresabschlusserstellung
  • internationales Steuerrecht
  • Doppelbesteuerung
  • Allgemeine Rechtsberatung
  • Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Arztrecht
  • Insolvenzrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Erbrecht
  • internationales Recht
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Vereine und Stiftungen

Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.

(§ 2 Wirtschaftsprüferordnung)

Wirtschaftsprüfer beurteilen die Ordnungsmäßigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Unterlagen, Prozessen, Tätigkeiten und Sachverhalten. Dies geschieht regelmäßig bei folgenden Aufgaben:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Prüfung von Konzernabschlüssen
  • Prüferische Durchsicht von Jahresabschluss und Lagebericht
  • Prüfung der Entgelte an den „Grünen Punkt“ und „Interseroh“
  • Prüfung der Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Gründungsprüfungen und Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Due Diligence Prüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen

„Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt, unter Berufung auf Ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten.“

§2 Abs. 3 Nr. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Wirtschaftsprüfer analysieren und beurteilen Sachverhalte als neutrale und sachkundige Personen. Beispiele für derartige Tätigkeiten sind:

  • Steuerliche Gutachten
  • Unternehmensbewertung und Bewertung von Beteiligungen
  • Werthaltigkeitsbescheinigungen zu Sacheinlagen
  • Schiedsgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Sanierungsgutachten

„Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt, in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten.“

§ 2 Abs. 3 Nr. 2 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Wirtschaftsprüfer beraten ihre Mandanten in der Regel zusammen mit Steuerberatern, Fachberatern und Rechtsanwälten umfassend und interdisziplinär. Die Beratungsfelder umfassen dabei nahezu alle Themengebiete der Betriebswirtschaftslehre.

  • Existenzgründungsberatung
  • Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • steuerliche Beratung mittelständischer Unternehmen
  • betriebswirtschaftliche Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Organisationsberatung
  • Sanierungsberatung

Rentenberater beraten u.a. zur rechtlichen Ausgestaltung von betrieblichen Altersvorsorgesystemen (z.B. zu Versorgungszusagen und Versorgungsordnungen).

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern geführt werden. Die Erlaubnis wird vom Präsidenten des Landgerichts verliehen. Die Erlaubnis kann mit oder ohne Zulassung als Prozessagent und damit die Berechtigung zur Vertretung vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht erfolgen.
Die Erlaubnis setzt einen Sachkundenachweis voraus, der üblicherweise durch eine Prüfung vor der ‚Deutsche Rentenversicherung‘ (DRV) zu erbringen ist. Der Landgerichtspräsident überwacht zugleich die Einhaltung der Berufspflichten der zugelassenen Rentenberater. Rentenberater sind Organe der Rechtspflege und unterliegen wie Rechtsanwälte im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:

Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
Ausführungsverordnung Rechtsberatungsgesetz (1.–5. AVO)
Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)

Unsere Spezialisten führen Unternehmensbewertungen für unterschiedliche Zwecke durch:

  • Verkaufsgutachten
  • Wertgutachten für steuerliche Zwecke (Erbschaft- u. Schenkungsteuer)

Was ist Mediation?

Mediation ist kein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren, denn im Gegensatz dazu entwickelt der Mediator keinen eigenen Lösungsvorschlag oder fällt auch keine Entscheidung. Durch seine vermittelnde Tätigkeit versetzt er vielmehr die Parteien (wieder) in die Lage, aus eigener Kraft Lösungen zu finden und umzusetzen. Beide Seiten müssen mit der gefundenen Situation zufrieden sein und sich als Gewinner fühlen (Win-Win-Situation).

Die Vermittlung durch unparteiische Dritte ist seit jeher ein bewährtes Mittel zur Konfliktbewältigung. Als professionelle und systematisch einsetzbare Methode findet die Mediation im Wirtschaftsbereich allerdings erst in den letzten Jahren auch in Deutschland zunehmend Verbreitung.

Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 1998 haben 87% der tausend größten amerikanischen Unternehmen in den letzten Jahren als Partei an einer Wirtschaftmediation teilgenommen. Mehr als 2/3 der befragten Unternehmen nannten als Grund für ihre Teilnahme nicht nur Kosten- und Zeitvorteile, sondern auch die Chance, befriedigendere Ergebnisse als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erzielen.

Ihr Vorteil:

Als Beteiligter haben Sie zu jeder Zeit Kontrolle und Verantwortung über den Fortgang der Verhandlungen un deren Inhalte. Sie entscheiden in jeder Phase der Mediation aktiv über ihre weitere Teilnahme.

Im Rahmen der Mediation werden Sie und Ihr Konfliktgegner mehr und mehr zu Konfliktlösungspartnern. Aufgrund der gemeinsamen Interessen an einem Lösungsansatz sind die Parteien erfahrungsgemäß in hohem Maße an einer schnellen und aktiven Umsetzung der Ergebnisse interessiert.

Daher überzeugt die Effektivität:

Wenn es erst einmal gelingt, alle beteiligten Personen an einen Tisch zu bringen, liegen die Erfolgschancen der Wirtschaftsmediation bei 80-90%! Damit ist die Wirtschaftsmediation ist ein effektives, kosten- und zeitsparendes Verfahren zur Lösung von Konflikten.

Einsatzgebiete von Mediation:

  • im privaten Bereich
    • Erbangelegenheiten (präventiv oder konfliktlösend)
    • wirtschaftliche Auseinandersetzungen bei Trennungen/Scheidungen
  • im betrieblichen Bereich
    • präventiv, z.B. bei
      • Firmen-/Praxisgründungen mit Partnern
        (unabhängig von der gewählten Rechtsform)
      • Veränderungsprozesse im Unternehmen
        (Aufnahme weiterer Partner, Generationswechsel)
      • Regelung der Unternehmensnachfolge
    • konfliktlösend, z.B. bei
      • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern / Partnern / Kooperationen
      • Klärung der Aufgabenverteilung und Kompetenzen
      • Investitionsentscheidungen
      • Konflikte zwischen Mitarbeitern (mobbing)
  • Existenzgründungsberatung
  • Rating-Beratung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Kosten- und Leistungsrechnung (Controlling)
  • betriebliche Nachfolgeregelung
  • Unternehmensführung / Management
  • Organisation, EDV
  • Kooperation, Beteiligungen
  • Unternehmenskauf/ -verkauf
  • Sanierung / Restrukturierung
  • Personalberatung
  • Qualitätsmanagement
  • financial planning
  • private Vermögensbilanz
  • Altersvorsorgekonzepte
  • betriebliche Altersvorsorge
  • steueroptimierte Kapitalanlagen / Vermögensbausteine
  • Vermögensverwaltung
  • Selbstbestimmt statt fremdbestimmt – Konzept „Notfallkoffer“ bzw. „Life Map“
  • Aufnahme von Partnern
  • Unternehmenskauf / -verkauf
  • Familienuternehmen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • vertragsrechtliche Aspekte
  • Unternehmensbewertung
  • ‚2mal5gleich1‘ – Nachfolgeberatung jenseits von ‚Recht und Steuern‘
  • Stellen richtig besetzen.
  • Mitarbeiter entwickeln und binden.
  • Attraktiv sein als Arbeitgeber.

Geld, Börse, Finanzen – diese Themen haben auch eine psychologische Komponente. Alles, was wir im Laufe unseres Lebens über Geld gelernt haben, beeinflusst heute unsere Entscheidungen. Diese Einflüsse sind uns aber häufig nicht bewusst/bekannt. Die Folge: Wir bauen mit unseren finanziellen Entscheidungen oft auf „Sand“ und erzielen nicht die Ergebnisse, die wir erzielen könnten.


Was ist Finanzcoaching?

Coaching und speziell Finanzcoaching ist eine wertvolle Ergänzung zu traditioneller Beratung. Was ist der Unterschied? In der Finanz-, Steuer- und Unternehmensberatung stellen der Berater oder die Beraterin ihre Analysekompetenzen und ihr Wissen zur Verfügung. Der Kunde nimmt dieses Wissen auf und nutzt es für bessere Entscheidungen. Das gelingt bei vielen Fach-themen ohne Hindernisse.

Doch sobald Geld ins Spiel kommt, ist alles anders. Die Entscheidungen über Geld und Risiko lösen intensive Gefühle und irrationale Gedanken aus, die einer sachlichen Entscheidung oft im Wege stehen. Das Fachwissen des Beraters allein genügt oft nicht, um den Kunden bei seinen Herausforderungen wirkungsvoll zu begleiten. Das kann sich ändern, wenn in Veränderungsprozessen und bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen die Beziehung der Menschen zu Geld und Risiko konsequent berücksichtigt werden.


Zielgruppen für das Finanzcoaching:

  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Nachfolger
  • Gründer
  • Erben
  • Privatpersonen

Ausgangspunkte eines Finanzcoachings:

  • Wie treffen wir als Unternehmen, Familie oder als Einzelperson gute Finanzentscheidungen?
  • Welcher Vermögensberater oder Vermögensverwalter passt zu mir?
  • Wie gestalte ich die Beziehung zu meiner Bank auch in Krisenzeiten auf Augenhöhe?
  • Wie kann die Rolle von Geld im Unternehmen von Beginn an bewusst reflektiert werden?
  • Wie können Unterschiede im Umgang mit Risiko in der Geschäftsleitung zu einem effizienten Entscheidungsprozess geführt werden?
  • Welches Gehaltssystem und welche Form der Mitarbeiterbeteiligung passen zu meiner Firma?
  • Wie kann ich meine Mitarbeiter bei der Entscheidung für eine betriebliche Altersvorsorge unterstützen?

Beispiel für ein Finanzcoaching: Unternehmensnachfolge

Bei einer Unternehmensnachfolge bewerten Verkäufer (Unternehmer) und Käufer (Jungunternehmer) das Unternehmen häufig sehr unterschiedlich. Oft reicht eine „objektive“ Bewertung durch einen Fachmann nicht aus, um die Unterschiede auszugleichen und die beiden Partner zueinander zu bringen. Die Übergabe droht zu scheitern. Im Prozess des Finanzcoachings reflektieren zunächst beide Seiten getrennt ihre unbewussten Ängste, Hoffnungen und Wünsche, die sie an einen bestimmten Geldbetrag gebunden haben. Diese „Neubewertung“ der Gefühle löst irrationale Aspekte auf. Die Perspektiven erweitern sich und bislang unbeachtete, kreativere Lösungen fließen ab jetzt in den Entscheidungsprozess ein. Die notwendige Annäherung an die „objektive“ Bewertung einer dritten Seite gelingt. Die Grundlagen für eine sachorientierte, erfolgreiche Verhandlung sind gelegt.

Beispiel für ein Finanzcoaching: Vom Unternehmer zum Finanzunternehmer

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – wenn das Unternehmen verkauft ist wird aus dem Unternehmer meist ein Finanzunternehmer. Für den ehemaligen Unternehmer und die Unternehmerfamilie beginnt dann die Suche nach einer neuen Identität. Alle Zeit, Energie und Aufmerksamkeit, die bisher an das Unternehmen gebunden war ist nun „frei“ verfügbar. Das birgt die Gefahr, dass das Geld ins Zentrum der Aktivitäten rückt, noch bevor die Beteiligten sich mit der Rolle von Geld in ihrem Leben aktiv auseinander gesetzt haben. Unbewusste Muster (Zum Beispiel: „Geld ist Sicherheit“) beginnen die Steuerung bei Entscheidungen zu übernehmen. Schnell bestimmen alte und neue Ängste und Konflikte das weitere Geschehen. Den neuen Gestaltungsraum für Familie, Beziehungen und Geld frei und entspannt zu nutzen fällt schwer. Die Summen, die den Personen ab dem Moment des Verkaufs im täglichen Leben zur Verfügung stehen sind meist viel größer als in allen Jahren zuvor. Die Phase der Freude ist kurz. Der Druck, damit „richtig“ umzugehen ist enorm, nicht zuletzt für die meist schon erwachsenen Kinder. Den anstehenden Orientierungs- und Lernprozess der Familie kann Finanzcoaching effizient begleiten. Der Weg vom Unternehmer zum Finanzunternehmer gelingt und alle weiteren Aktivitäten der Familie gewinnen an Sinn und Lebensqualität.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden.
Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter.

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Weitere Informationen Rund um das Thema ‚Sachverständige IHK‘ finden Sie hier …